BASIS 98 – Verkehrspsychologische Dienstleistungen Berger & Moosmayer GbR

Mythen bzw. unzutreffende Auffassungen, die aus mangelndem Problembewusstsein resultieren

Mythos Nr. 10: „In unserer Gesellschaft konsumieren doch viele heimlich illegale Drogen- das ist doch nicht so schlimm!“

Der Konsum illegaler Drogen stellt auf die Gesamtbevölkerung betrachtet für alle Arten von Substanzen ein (rein statistisch gesehen) extremes Verhalten dar. Selbst wenn bestimmte Substanzgruppen in einigen Subkulturen vermehrt konsumiert werden, läßt dies keine Schlüsse auf das Ausmaß der Problemhaftigkeit zu.

Mythos Nr. 11: „Wenn ich den deutschen Führerschein nicht wiederbekomme, besorg' ich mir einfach einen ausländischen!“

Wer in Deutschland seine Fahrerlaubnis verloren hat, ist nicht berechtigt, mit einem ausländischen Führerschein am Straßenverkehr teilzunehmen. Ausländische Führerscheine sind bei einem Führerscheinverlust unverzüglich der Führerscheinbehörde vorzulegen, die mit einer Eintragung dem Betroffenen das Recht aberkennt, von diesem Gebrauch zu machen (§ 47 FeV).

Mythos Nr. 12: „Wenn ich mit medizinischen Drogenscreeningergebnissen meine aktuelle Abstinenz belegen kann, muss ich ein positives Gutachten bekommen.“

Der Nachweis einer aktuellen Drogenabstinenz ist Minimalvorraussetzung für die MPU! Darüber hinaus müssen aber noch stabile Veränderungen im Lebensstil und in der Einstellung dokumentiert werden können.

Mythos Nr. 13: „Mein Führerscheinentzug ist ungerecht – ich war trotz Drogenkonsum noch fahrtüchtig!“ / „Kiffer fahren vorsichtiger als andere!“

Gewöhnung an bestimmte Betäubungsmitteldosen versetzt den geübten Konsumenten tatsächlich in die Lage, trotz akuter Drogenintoxikation noch sicher zu laufen, verständlich zu sprechen und sich allgemein unauffällig zu verhalten (und sich auch noch das Autofahren zuzutrauen). Tatsache ist jedoch, dass auch bei Gewohnheitskonsumenten bereits relativ niedrige Dosen eine verminderte Leistungsfähigkeit in Reaktion, Konzentration, Wahrnehmung, feinmotorischer Steuerung und Informationsverarbeitung bewirken, was jedoch der Betroffene – abhängig von der Art des Konsums und der Substanz – selbst nicht in vollem Ausmaß merkt. Bei Wahrnehmung der eigenen Beeinträchtigung wird das Fahrverhalten u.U. tatsächlich entsprechend passiver gestaltet, was jedoch nichts daran ändert, dass auch diese Gruppe von Kraftfahrern häufiger an Unfällen beteiligt ist, als die Gruppe der nüchternen Kraftfahrer.

Mythos Nr. 14: „Verglichen mit Alkohol am Steuer ist das Fahren unter Cannabiseinfluss nur halb so schlimm!“

Der Vergleich zwischen Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen in ihrer Gefährlichkeit für den Straßenverkehr ist schwer möglich, da für andere Drogen die Dosis-Konzentrations- Wirkbeziehung nicht so eindeutig ermittelt werden kann wie bei Alkohol, v.a. bei höheren Dosierungen ist aus verschiedenen Gründen sehr schwer vorhersagbar, wie die Substanz genau wirken wird. Eindeutig sind jedoch die Unfallstatistiken: Cannabiskonsum erhöht ab einer bestimmten Dosierung definitiv das Unfallrisiko. Die Tatsache, dass Cannabisunfälle in der Unfallstatistik einen verschwindend kleinen Platz einnehmen, ist mit einigen Punkten zu erklären:

  1. Die Zahl der Alkoholkonsumenten ist um ein Vielfaches höher.
  2. Die Dunkelziffer wird bei Cannabisunfällen deutlich höher eingeschätzt als bei Alkoholunfällen.
  3. Cannabiskonsumenten scheinen häufiger als Alkoholkonsumenten ihre vorhandene Beeinträchtigung adäquat wahrzunehmen und ihre Entscheidung über eine Verkehrsteilnahme „vernünftiger“ zu treffen.

Nebenbei bemerkt: Es gibt tatsächlich gute Gründe für die Einführung von Grenzwerten für die Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss (z.B. mehrere Studien, die bei geringen Cannabisdosierungen von einem nicht erhöhten oder gar verringertem Unfallrisiko sprechen). Dass dies bislang nicht geschehen ist und auf absehbare Zeit nicht geschehen wird, liegt nicht in unserer Verantwortung. Ebenso gibt es jedoch auch erwähnenswerte Gegenagumente…

Selbst wenn es tatsächlich andere Substanzen mit erheblich höherem Gefährdungspotential gibt, ändert dies nichts am eigenen Fehlverhalten in der Vergangenheit und der Notwendigkeit, Änderungen zu präsentieren, um die Fahrerlaubnis wiederzuerhalten.

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