BASIS 98 – Verkehrspsychologische Dienstleistungen Berger & Moosmayer GbR

Mythen bzw. unzutreffende Auffassungen, die aus mangelndem Problembewusstsein über Alkohol im Straßenverkehr resultieren

Mythos Nr. 20: „In unserer Gesellschaft trinkt doch jeder – das ist doch nicht so schlimm!“

Diese Aussage ist so allgemein formuliert sowieso nicht zutreffend. Ca. 5% der Bevölkerung leben – aus unterschiedlichen Gründen – alkoholabstinent. Ein problematischer Umgang mit Alkohol wird – je nach Beurteilungskriterien – ca. 15 % der erwachsenen Bevölkerung zugeschrieben. Zudem ist die Frage, ob Alkoholkonsum „schlimm“ – oder besser: problematisch – ist, im Einzelfall zu prüfen und nicht an gesellschaftlichen Gepflogenheiten festzumachen.

Mythos Nr. 21: „Soviel wie ich trinke, trinken alle anderen auch. Wieso soll ich etwas an meinem Leben ändern?“

Mit einer erworbenen Alkoholtoleranz, die bei Alkoholkonsum zu Blutalkoholkonzentrationen von mehr als 1,3‰ führen kann, liegt man im deutlich überdurchschnittlichen Alkoholtrinkverhalten, d.h. die „meisten anderen“ trinken deutlich weniger. Eine Einstellungs- und Verhaltensänderung ist daher in diesem Fall aus medizinischen, psychologischen und sozialen Gründen sehr empfehlenswert.

Mythos Nr. 22: „Mein Führerscheinentzug ist ungerecht – ich war trotz der hohen Promillezahl noch fahrtüchtig (ich bin es gewohnt, viel zu trinken)!“

Gewöhnung an größere Mengen Alkohol versetzt den geübten Trinker tatsächlich in die Lage, trotz Blutalkoholkonzentrationen von über 1,6‰ noch sicher zu laufen, verständlich zu sprechen und sich allgemein unauffällig zu verhalten (und sich auch noch das Autofahren zuzutrauen). Tatsache ist jedoch, dass auch bei geübten Trinkern bereits bei Blutalkoholkonzentrationen ab 0,5‰ eine verminderte Leistungsfähigkeit in Reaktion, Konzentration, Wahrnehmung, feinmotorischer Steuerung und Informationsverarbeitung einsetzt, was jedoch der Betroffene selbst i.d.R. nicht merkt.

Mythos Nr. 23: „Mein Führerscheinentzug ist ungerecht – jemand, der soviel fährt wie ich, hat natürlich auch eine viel höhere «Chance», erwischt zu werden!“

Jemand, der sich öfters im alkoholisierten Zustand hinters Steuer setzt, hat tatsächlich eine höhere Wahrscheinlichkeit, in einer Routinekontrolle „erwischt“ zu werden. Er hat jedoch ebenfalls eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen.

Mythos Nr. 24: „Wenn ich den deutschen Führerschein nicht wiederbekomme, besorg' ich mir einfach einen ausländischen!“

Wer in Deutschland seine Fahrerlaubnis verloren hat, ist nicht berechtigt, mit einem ausländischen Führerschein am Straßenverkehr teilzunehmen. Ausländische Führerscheine sind bei einem Führerscheinverlust unverzüglich der Führerscheinbehörde vorzulegen, die mit einer Eintragung dem Betroffenen das Recht aberkennt, von diesem Gebrauch zu machen (§ 47 FeV).

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